Verordnung
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von einem Hausarzt oder Facharzt.
Bitte achten Sie darauf, dass sich auf der ärztlichen Verordnung neben Ihren persönlichen Daten eine Zuweisungsdiagnose, sowie die Behandlungsdauer und -frequenz angeben sind, z. B. 10 x Ergotherapie a 60 min (bei Bedarf) mit Hausbesuch.
Wenn Sie bei der SVS versichert sind, werde ich die chefärztliche Bewilligung für Sie erledigen und einen von mir erstellten Behandlungsplan übermitteln.
Bitte bringen Sie beim ersten Termin die ärztliche Verordnung, relevante Befunde, Röntgen, CT oder MRT Bilder mit.
Für Beratungsgespräche und einen Termin im Bereich der Gesundheitsförderung benötigen Sie keine Verordnung.
Meine Tarife:
Ich bin Wahl-Ergotherapeutin, das bedeutet für Sie, Sie bezahlen die Ergotherapie nach jeder Einheit in bar und reichen am Ende des Blocks die Honorarnote zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Therapieeinheit 30 Minuten 60 €
Therapieeinheit 45 Minuten 85 €
Therapieeinheit 60 Minuten 100 €
Hausbesuch 30 €
durch ÖGK, BVAEB & SVS voll erstattet
Rückerstattung
Am Ende der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten einen Teil der Behandlungskosten und den Hausbesuch (falls vom Arzt verordnet) rückerstattet.
Anbei die Rückerstattungstarife der einzelnen Krankenkassen:
ÖGK 2026 SVS 2026 BVAEB 2025
Sofern Sie eine Zusatzversicherung haben, wird von dieser meist der Rest übernommen. Bitte klären Sie die jeweiligen Einzelheiten mit Ihrer zuständigen Versicherung ab.